Die Bundesregierung hat das neue Corona-Schutzkonzept für den Herbst auf den Weg gebracht. Das Kabinett segnete den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelten Kompromiss am Mittwoch ab.
Schwerpunkt der neuen Regeln ist die Maskenpflicht. So soll im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Hinzu kommt eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten während ihrer Tätigkeit. Ausnahmen sollen für Personen gelten, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Hinzu kommt eine von der Infektionslage abhängige Maskenpflicht in Innenräumen sowie für den Nahverkehr. Dies soll bei Bedarf von den Bundesländern beschlossen werden können. Dabei soll es aber auch Ausnahmen geben, zum Beispiel durch die Vorlage eines aktuellen Tests. Für frisch geimpfte oder kürzlich genesene Personen sind Ausnahmen unterdessen nicht mehr wie ursprünglich geplant zwingend notwendig.
Die Länder können sich aber selbst dafür entscheiden. Auch eine Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schüler ab dem fünften Schuljahr ist laut Gesetzentwurf möglich, “wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist”. Auch strengere Maßnahmen können angeordnet werden, wenn sich eine Corona-Welle trotzdem weiter aufbaut und ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft eine “konkrete Gefahr” für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen feststellt. Dies soll anhand “bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren” geschehen.
Dann würde die Maskenpflicht ausnahmslos gelten. Hinzu kommen eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem würden ein Mindestabstand von 1,5 Meter im öffentlichen Raum angeordnet und Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden. Kontaktbeschränkungen und Lockdowns soll es aber nicht mehr geben.
Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Im parlamentarischen Verfahren sind noch Änderungen möglich. Das Kabinett verlängerte unterdessen am Mittwoch auch die Coronavirus-Einreiseverordnung bis zum 30. September. Außerdem wurden Regelungen zur Triage auf den Weg gebracht.
dts Nachrichtenagentur