Das Bundeskabinett hat zwei Verordnungen zum Energieeinsparen auf den Weg gebracht. Diese sollen einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit.
Sie beinhalten demnach Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und adressieren die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen. Dies trage dazu bei, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern, so das Ministerium. Eine Verordnung mit “Kurfristmaßnahmen” soll ab dem 1. September 2022 gelten – sie hat eine Dauer von sechs Monaten.
Die zweite Verordnung mit “mittelfristigen Maßnahmen” gilt ab dem 1. Oktober 2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Mit den “Kurfristmaßnahmen” sollen unter anderem Mieter mehr Spielraum bekommen, um Energie einzusparen. Klauseln, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
Eine Schädigung von Gebäuden soll in der Regel durch entsprechendes Lüftungsverhalten verhindert werden. Für mehrere Monate soll es zudem ein Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für private Schwimm- und Badebecken geben. Mehrere Maßnahmen betreffen zudem öffentliche Gebäude. So sollen zum Beispiel Räume, in denen man sich nicht regelmäßig aufhält, etwa Flure oder große Hallen, Foyers oder Technikräume, in der Regel nicht mehr beheizt werden.
In öffentlichen Nichtwohngebäuden soll zudem eine Lufttemperaturhöchstgrenze von vorübergehend 19 Grad in Büros nicht überschritten werden. Die bisher empfohlene Mindesttemperatur liegt für Büros bei 20 Grad. Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher sollen in öffentlichen Gebäuden abgeschaltet werden. Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung wird untersagt.
In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels wird zudem das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, verboten. Werbeanlagen sollen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht mehr beleuchtet werden. Zu den mittelfristigen Maßnahmen zählen unter anderem eine Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung sowie ein verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung. Unternehmen sollen zudem “wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen” umsetzen müssen.
Die Verordnungen stießen auch innerhalb der Ampelkoalition bereits auf Kritik. Die Wirksamkeit der Verordnungen sei “teilweise fraglich”, sagte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Für Wohnungseigentümer seien sie aufwendig, für Mieter kaum zu beeinflussen. “Fraglich ist zudem, ob Millionen von Heizungen binnen kürzester Zeit optimiert werden können.”
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sollte sich auf die Heizsysteme konzentrieren, die sehr alt seien oder nicht regelmäßig gewartet würden.
dts Nachrichtenagentur