Die Bundesregierung will in den kommenden beiden Jahren vier Milliarden Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Ziel seien “bundesweite Standards”, teilte das Bundesfamilienministerium am Mittwoch mit.
Das Bundeskabinett brachte dafür den Gesetzentwurf für das sogenannte “Kita-Qualitätsgesetz” auf den Weg. Dieses sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren: bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften, Leitung, sprachliche Bildung, Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, den Themenblock Gesundheit, Ernährung und Bewegung sowie Stärkung der Kindertagespflege. Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das Gesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen “Gute-Kita-Gesetztes” eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können, sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung (mindestens 50 Prozent der Mittel) auf die vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist. Zukünftig soll außerdem die Beitragsgestaltung “sozial gerechter” werden: Das Einkommen, die Anzahl der Geschwister und die Betreuungszeiten sollen bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge sein. Familien mit geringem Einkommen, die etwa Sozialleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bleiben künftig bundesweit von den Beiträgen befreit. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem “guten Tag für die Chancengerechtigkeit in unserem Land”. Alle Kinder in Deutschland sollten die Chance auf “gute frühkindliche Bildung” haben. Ganz explizit investiere man auch in die sprachliche Bildung, so die Ministerin weiter. “Unser Ziel sind bis zum Ende der Legislaturperiode bundesweite Standards, damit die Qualität überall im Land gleichermaßen hoch ist”, so Paus.
dts Nachrichtenagentur