Unternehmen müssen künftig mehr Abgaben zahlen, wenn sie freischaffende Künstler und Publizisten beschäftigen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben werden, teilte das Arbeitsministerium am Donnerstag mit.
Die Ressort- und Verbändebeteiligung werde nun eingeleitet. Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 unverändert bei 4,2 Prozent. Das war wohl nur möglich, weil Der Bund in den Corona-Jahren 2021 und 2022 insgesamt 117 Millionen Euro dazugab. “Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen”, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Auch für 2023 muss der Bund 58,9 Millionen Euro zuschießen, damit der Abgabesatz 5,0 Prozent betragen kann. “Dies ist eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und abgabepflichtigen Unternehmen”, kommentiert das Ministerium. Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
dts Nachrichtenagentur