Strom- und Gaspreiserhöhungen kommen schon bei Verbrauchern an

Moderne Stromzähler (Archiv)

Nach Angaben von Verbraucherschützern und Mieterbund geben Energieversorger schon jetzt die stark gestiegenen Kosten an die Verbraucher weiter. Viele Kunden erlebten derzeit “enorme Preissteigerungen für Öl, Gas und Strom”, sagte Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Donnerstagausgabe).

“Ob Abschläge oder Tarife, auf Haushalte kommt gerade ein Preiserhöhungswelle zu”, sagte Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, der NOZ. Auch Stadtwerke hätten die Gaspreise teils um 100 Prozent und mehr erhöht. Eine Verdoppelung des Gaspreises von sieben auf 14 Cent sei dabei “womöglich noch nicht die Spitze der Fahnenstange”. Dabei gebe es nach wie vor eine große Spanne zwischen den teuersten und preiswertesten Anbietern, sagte der Fachmann der Verbraucherzentrale. “Nach unserer Auffassung erzielen nicht wenige Anbieter Mitnahmeeffekte.” Sieverding forderte die Kartellbehörden deswegen zu Untersuchungen bei den Versorgern auf, “um Signale in die Branche zu geben, bei den Preiserhöhungen Maß zu halten”. Überdies müsse die Politik zusätzliche Entlastungen auf den Weg bringen. “Für viele Betroffene sind schon die gegenwärtigen Steigerungen eine Katastrophe. Geht es weiter nach oben, können sich viele Menschen Strom und Gas nicht mehr leisten.” Auch der Mieterbund mahnte zusätzliche Hilfen der Politik an: “Statt Einmalzahlungen benötigen wir eine dauerhafte Entlastung bei Heizkosten, mindestens für die Zeit der Energiekrise”, sagte Weber-Moritz. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Mietern “nicht gekündigt werden kann, wenn sie ihre hohe Nachzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenrechnung zahlen können”. Der Mieterbund sieht überdies die Vermieter in der Pflicht: Diese seien aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes angehalten, vergleichende Angebote einzuholen, also nach den preiswertesten Anbietern für Gas oder Heizöl zu suchen. “Verstößt der Vermieter gegen dieses Gebot der Wirtschaftlichkeit, muss er die übermäßigen Kosten selbst tragen”, sagte Weber-Moritz. “Der Gesetzgeber muss die Beweislast für die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes beim Vermieter ansiedeln.”

dts Nachrichtenagentur

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