Der aktuelle Kompromissvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft zum geplanten CO2-Grenzausgleich (CBAM) ignoriert zentrale Forderungen der Bundesregierung. Das geht aus dem Dokument hervor, über das die “Welt” berichtet.
Am 28. Juni werden die EU-Umweltminister über den CO2-Grenzausgleich beraten, der Teil des Klimapakets “Fit for 55” ist. Im Vorfeld beraten die EU-Botschafter am Mittwoch über das Papier, um das Ministertreffen vorzubereiten. Die Positionen der Bundesregierung zu CBAM, die Berlin im Mai an die französische Ratspräsidentschaft übermittelt hatte, tauchen in dem französischen Kompromisspapier nicht auf. Sie fordert einige Änderungen am Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission.
Unter anderem geht es um die Frage, wie schnell die Grenzabgabe eingeführt wird und wie schnell gleichzeitig die Vergabe kostenloser Emissionszertifikate beendet wird, die durch CBAM abgelöst werden sollen. Die Bundesregierung forderte in ihren Positionen mehr Zeit für betroffene Unternehmen, sich auf CBAM einzustellen. “In den Sektoren Stahl und Düngemittel muss die Umstellung bis 2030 langsamer vollendet werden”, heißt es darin. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass die Freizuteilung von Verschmutzungszertifikaten im Emissionshandle ETS in den ersten Jahren ab 2026 zunächst langsamer zurückgefahren wird, um Unternehmen die nötige Zeit zu geben, auf klimafreundlichere Produktion umzustellen.
Ab dem Jahr 2030 könne die Umstellung dann Fahrt aufnehmen. Konkret sieht der deutsche Vorschlag vor, dass die Freizuteilungen von 2026 bis 2030 um fünf Prozentpunkte pro Jahr reduziert werden. “Nach 2030 kann die Umstellung schneller beendet werden (15 Prozentpunkte pro Jahr)”, heißt es in der deutschen Position. Der Kompromissvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft hält aber am ursprünglichen Fahrplan der Kommission für die Umstellung fest.
Demnach sollen die Freizuteilungen bereits ab 2026 für alle betroffenen Sektoren jedes Jahr um zehn Prozent sinken. Auch eine weitere zentrale Forderung der Bundesregierung taucht in dem Kompromissvorschlag nicht auf: Der Gesetzesvorschlag für den Grenzausgleich konzentriert sich auf Importe aus anderen Ländern, blendet aber bisher aus, wie EU-Unternehmen, die für den Weltmarkt produzieren, international wettbewerbsfähig bleiben können. Dafür sorgen bisher die Gratis-Zuteilungen. Die Bundesregierung fordert Unterstützung für betroffene Exporteure.
Die Kommission solle “untersuchen, wie die Kosten durch den ETS für die exportorientierten Industrien WTO-konform kompensiert werden können”, heißt es in der Position der Bundesregierung. Die Kommission solle dazu 2023 einen Bericht veröffentlichen, bis spätestens 2025 einen Vorschlag für einen Kompensationsmechanismus machen und die Mitgliedstaaten sollten ihn vor 2026 beschließen. Der Kompromissvorschlag der französischen Ratspräsidentschaft sieht hingegen lediglich vor, dass die Europäische Kommission alle zwei Jahre einen Bericht zu den Auswirkungen von CBAM verfasst und dabei auch die Auswirkungen auf Exporte untersucht.
dts Nachrichtenagentur