Der Bundestag hat einer Änderung des Grundgesetzes für das neue Bundeswehr-“Sondervermögen” im Umfang von 100 Milliarden Euro mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 683 Parlamentarier für die Verfassungsänderung, 96 dagegen, 20 enthielten sich.
Das Grundgesetz kann nur mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages geändert werden, auch der Bundesrat muss noch mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Die Grundgesetzänderung soll die wesentlichen Bestimmungen des Sondervermögens zur sogenannten “Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit” in der Verfassung verankern. Die Kreditaufnahme des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro soll demnach nicht auf die Schuldenregel von Artikel 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden.
Für die Grundgesetzänderung war die Koalition im Bundestag auf die Zustimmung der Unionsfraktion angewiesen.
dts Nachrichtenagentur