Der Bundestag hat die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Die Ampel-Koalition stimmte mit den Linken dafür, Union und AfD enthielten sich.
Das “Mindestlohnerhöhungsgesetz” sieht vor, den für alle Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2022 9,82 Euro pro Stunde, zum 1. Juli steigt er bereits planmäßig und unabhängig vom Bundestagsbeschluss auf 10,45 Euro. Zudem beschlossen die Abgeordneten, dass sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren soll. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, “dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden”. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.
dts Nachrichtenagentur