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Buschmann will Beteiligung Russlands am Wiederaufbau der Ukraine

Ukrainische Flagge (Archiv)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich offen dafür gezeigt, eingefrorene russische Währungsreserven für den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. “Es wäre ein ungewöhnlicher Schritt, aber der russische Staat verstößt gegen fundamentale Regeln des Völkerrechts”, sagte Buschmann dem “Handelsblatt” (Freitagsausgabe).

Russland nehme auch massive Schäden an Leib und Leben außerhalb der Ukraine in Kauf. Es sei richtig, “dass die Völkergemeinschaft sich überlegt, ob und wie der Aggressorstaat daran beteiligt werden kann, diese Schäden wenigstens zu reduzieren”. Einen solchen Schritt bei den Vermögen der Oligarchen, wie ihn nun auch die EU-Kommission erwägt, sieht der Minister allerdings kritischer: “Eine solche Einziehung müsste die Vorgaben des Grundgesetzes und des Europäischen Rechts wahren”, so Buschmann. Enteignungen müssten nach dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechtecharta entschädigt werden.

Darum wäre wenig gewonnen, wenn man jemandem ein Schiff wegnähme, aber den Wert ausgleichen müsse. “Die jetzt veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission werden wir uns deshalb genau ansehen”, kündigte der FDP-Politiker an. Die gegen Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) beschlossene Streichung von Privilegien hält Buschmann für richtig und rechtssicher. Auf die EU-Sanktionsliste gegen Oligarchen gehöre Schröder aber nicht, sagte der Minister.

“Auf der Sanktionsliste stehen viele Oligarchen, die maßgebliche Architekten und Strippenzieher im aggressiven Putin-System sind. Ich halte Gerhard Schröders Verhalten für sehr kritikwürdig, aber ihn selbst nicht für ähnlich einflussreich wie diese Leute.” Buschmann sagte der Zeitung: “Dieser Krieg ist auch eine Auseinandersetzung zwischen Autoritarismus und liberaler Demokratie. Wenn Russland das Recht mit Füßen tritt, dürfen wir bei unserer Reaktion darauf nicht unsere rechtsstaatlichen Maßstäbe absenken.”

dts Nachrichtenagentur

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