Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden

via dts Nachrichtenagentur

Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: Verfassungsgericht: Kinderzahl muss bei Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits.

Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

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