In einem Rechtsstreit um den Ursprung des Coronavirus darf der Physiker Roland Wiesendanger dem Virologen Christian Drosten weiterhin keine Täuschung vorwerfen. Das Landgericht Hamburg bestätigte am Freitag eine im März erlassene einstweilige Verfügung gegen den Nanoexperten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Wiesendanger kündigte demnach Berufung gegen die Entscheidung an, über die das Hanseatische Oberlandesgericht befinden müsste.
Es geht um Äußerungen Wiesendangers, der an der Universität Hamburg lehrt, im Interview eines Magazins. Der Physiker warf dem an der Berliner Charité tätigen Drosten darin eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit über den Ursprung der Pandemie vor. Dagegen ging der Virologe vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Dagegen wiederum wehrte sich Wiesendanger. Im Kern geht es um die Frage, ob das Sars-Cov-2-Virus natürlichen Ursprungs ist oder aus einem Labor stammt.
Quelle: AFP