Detmolder Gericht vertagt Entscheidung über Klage von Bio-Bauer gegen Volkswagen

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In der Verhandlung über die Klage eines Bio-Bauern gegen den Volkswagen-Konzern hat sich das Landgericht Detmold am Freitag vertagt. Die Kammer habe am ersten Prozesstag deutliche Zweifel am Erfolg der Klage erkennen lassen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Sie habe dem Bauern rechtliche Hinweise gegeben, wo dieser seine Klage noch nachbessern müsse. 

Die Richter gaben ihm mehrere Wochen Zeit, um Schriftsätze nachzureichen. Danach bekommt dem Sprecher zufolge auch Volkswagen Zeit für eine Stellungnahme. Ein Verkündungstermin wurde für den 9. September angesetzt. Die Kammer könnte dann zum Beispiel ein Urteil verkünden oder die Beweisaufnahme beschließen.

Die Anwältin des Bauers, Roda Verheyen, bezeichnete den ersten Gerichtstermin als “nicht überraschend”. Das Gericht sei noch nicht allen Argumenten der Klageschrift gefolgt und habe einige Fragen aufgeworfen. “Wir müssen nochmal klarstellen, dass VW die klimabedingten Schäden meines Mandanten mitverursacht hat”, erklärte sie.

Es sei Aufgabe des demokratisch gewählten Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen Auswirkungen zu gestalten, teilte unterdessen VW-Sprecherin Katerina Vojtechova mit. Klagen vor Zivilgerichten gegen einzelne dafür herausgegriffene Unternehmen seien dagegen “nicht der Ort und das Mittel, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden”. Diese Position werde VW verteidigen und habe deshalb die Abweisung der Klage beantragt.

Der Bio-Bauer hat einen Hof in Detmold und klagt mit Unterstützung der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf Unterlassung der “übermäßigen” Emissionen von Kohlendioxid. Er möchte erreichen, dass VW bis 2029 nur noch maximal 25 Prozent seiner verkauften Wagen und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ausrüsten darf.

Ab 2030 solle der Konzern gar keine Fahrzeuge mehr mit solchen Motoren bestücken dürfen und bis dahin seine CO2-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 2018 senken, lautet die Forderung. VW weist die Klage als “unbegründet” zurück.

Quelle: AFP

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