Das Berliner Landgericht hat einen wegen der Fälschung von Impfausweisen in großem Stil angeklagten 28-Jährigen vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Zum Zeitpunkt der Herstellung der Impfausweise sei dies noch nicht strafbar gewesen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem seien die Ausweise zwar unterschrieben, aber nicht für bestimmte Menschen ausgestellt gewesen.
Laut Anklage soll Marvin H. im April vergangenen Jahres gefälschte Impfausweise hergestellt und insgesamt 44 verkauft haben. Die Blankoimpfausweise dafür soll er sich im Internet besorgt, die Impfaufkleber für Corona-Vakzine über einen gesondert verfolgten Täter aus einem Brandenburger Gesundheitsamt bezogen haben. Mit Hilfe eines falschen Arztstempels habe er dann die Nachweise gebastelt.
Die Richter sprachen H. am Mittwoch vom Anklagepunkt der Urkundenfälschung frei, verurteilten ihn aber wegen anderer Delikte zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Der Sprecherin zufolge wurde der 28-Jährige unter anderem des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie des Handels mit Arznei- und Dopingmitteln schuldig gesprochen.
Die Strafkammer kam mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Auch diese hatte für die gefälschten Ausweise einen Freispruch und für die anderen Delikte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung von H. beantragte hingegen eine maximal eineinhalbjährige Bewährungsstrafe.
Quelle: AFP