Bei einer Gasnotlage in Deutschland sind Privathaushalte und Bildungsstätten sowie medizinische Einrichtungen komplett vor Abschaltungen geschützt – es könnte aber neben der Industrie auch den Freizeitbereich treffen. Das legte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Gespräch mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” dar. Eine Gasmangellage sei “eine echte Krise”, sagte Müller. “Das Leben ist dann nicht mehr fröhlich und locker, und deshalb bin ich sicher, dass solche Eingriffe auf Verständnis stoßen würden.”
Die Bundesregierung hatte kürzlich wegen des Ukraine-Kriegs den Notfallplan Gas aktiviert und die Frühwarnstufe ausgerufen. Denn nicht nur im Fall eines Stopps der Lieferungen durch Russland, sondern auch bei einem Gasembargo von europäischer Seite gegen russische Lieferungen entstünde eine ernste Knappheit.
Im Fall einer Mangellage entscheidet die Bundesnetzagentur dann darüber, wer noch wie viel Gas bekommt. In den vergangenen Wochen hatte die Behörde dazu Daten zum Gasverbrauch in Deutschland erhoben und Kriterien für die Reihenfolge möglicher Abschaltungen oder Reduktionen festgelegt.
Müller stellte nun in der “FAZ” klar, dass weite Teile des Landes keine Rationierung fürchten müssen. Zu den geschützten Kunden gehörten neben Feuerwehr, Krankenhäusern, Polizei, Schulen, Kitas, Gefängnissen und der Bundeswehr auch alle Privathaushalte mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden Gas im Jahr, sagte der Behördenchef. “Das deckt auch berufliche oder gewerbliche Zwecke im privaten Haushalt ab, also zum Beispiel Selbständige.”
Ebenfalls geschützt sind Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr, darunter fallen etwa Bäckereien und Supermärkte. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder müssten sich allerdings auf Abschaltungen einstellen. “Wenn es zur Notlage kommt, ist es einleuchtend, zunächst im Freizeitbereich einzugreifen, bevor wir Industriebetriebe reduzieren oder abschalten, an denen ja viele Arbeitsplätze und auch wichtige Produkte hängen”, sagte der Chef der Netzagentur.
Bei Großverbrauchern in der Industrie geht es den Angaben zufolge um sechs Kriterien, nach denen sich die Abschaltung richtet. Das sind neben der Dringlichkeit der Maßnahme auch die Größe der Firma, die Vorlaufzeiten – denn einige Unternehmen benötigen mehr Zeit für das geordnete Herunterfahren – sowie die damit verbunden wirtschaftlichen Schäden.
Schließlich gehe es um die Kosten und die Wiederinbetriebnahme sowie um die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit, führte Müller aus und verwies etwa auf Lebensmittel und Medikamente. Es sei dabei nicht möglich, diese Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. “Es gilt bei geringstmöglichem Schaden die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden”, sagte Müller. “Einfach wird das nicht.”
Quelle: AFP