Polen hat eine Einigung mit der EU im langjährigen Streit um seine Justizreformen sowie über die Freigabe europäischer Corona-Hilfsgelder verkündet. Damit könne das Hilfspaket für Polen im Volumen von rund 35 Milliarden Euro in Kürze “formell genehmigt” werden, teilte der polnische Regierungssprecher Piotr Müller am Freitagabend mit. “Im Moment warten wir auf den letzten Schritt der Europäischen Kommission.”
Nach Angaben des polnischen Botschafters bei der EU, Andrzej Selon, dürfte der Vorgang Anfang Juni abgeschlossen sein.
Brüssel hatte die Milliardenhilfen im Streit um Polens Justizreformen zurückgehalten. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte eine Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag gegen Polen verhängt, weil Warschau sich weigerte, eine von der Kommission angefochtene Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs auszusetzen.
Die Disziplinarkammer steht im Zentrum des seit Jahren andauernden Konflikts um die Justizreformen der nationalkonservativen polnischen Regierung. Die Kammer kann Richter bestrafen und entlassen. Ihre Mitglieder werden vom Landesjustizrat ernannt, der von der Politik kontrolliert wird. Brüssel warf Warschau vor, mit der Disziplinarkammer die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben – und somit gegen einen Grundwert der Europäischen Union zu verstoßen.
Die EU-Kommission bekräftigte am Freitag in einer Erklärung im Onlinedienst Twitter, Polen müsse die Disziplinarkammer auflösen, das Disziplinarsystem reformieren und unrechtmäßig entlassene Richter wieder einstellen. Die polnische Nachrichtenagentur PAP berichtete unter Berufung auf Regierungsangaben, Polen habe sich in den Verhandlungen mit der EU zur Auflösung der Disziplinarkammer bereiterklärt und eine “gewisse Änderung” am Disziplinarsystem vorzunehmen.
Ein vom polnischen Präsidenten Andrzej Duda eingebrachter Gesetzentwurf zur Disziplinarkammer wird derzeit im Parlament beraten und könnte Ende Mai verabschiedet werden. Die Disziplinarkammer soll demnach durch ein neues Organ namens “Kammer für berufliche Verantwortung” ersetzt werden. Dem Entwurf zufolge hätten die derzeitigen Richter der Disziplinarkammer die Möglichkeit, zu einer anderen Kammer des Obersten Gerichtshofs zu wechseln oder in den Ruhestand zu gehen.
Quelle: AFP