Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat den Bürgerinnen und Bürgern für das kommende Jahr finanzielle Entlastungen und höhere staatliche Sozialleistungen in Aussicht gestellt. 2023 müsse nach seiner Überzeugung der Grundsicherungsregelsatz erhöht werden, sagte er am Mittwoch im “Morgenmagazin” der ARD. Gleiche gelte für den für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden steuerfreien Grundbetrag.
Darüber hinaus sei er der Meinung, dass der Tarif der Lohn- und Einkommenssteuer an die Inflation angepasst werden müsse, fügte Lindner hinzu. Es gehe um die Bekämpfung der sogenannten kalten Progression. Er wolle als Finanzminister “nicht Gewinner der Inflation sein”. In diesem Jahr indessen verfüge der Staat “nur über wenig Spielraum”, sagte er allerdings mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung, die an diesem Donnerstag vorgestellt werden soll.
Die neue Steuerschätzung werde aus “technischen Gründen” eine Verzerrung aufweisen, betonte Lindner. So hätten die ebenfalls am Mittwoch vom Bundestag behandelten neuen Entlastungspakete für die Bürgerinnen und Bürger noch nicht berücksichtigt werden können und dürfen. Der Staat werde deshalb weniger Einnahmen haben als die Steuerschätzerinnen und Steuerschätzer kalkulieren würden.
Kritik an den von der Regierung geschnürten Entlastungspaketen wies Lindner im “Morgenmagazin” zurück. Diese müssten in ihrer Gesamtheit bewertet werden, sagte der Minister. Es dürfe nicht nur “eine einzelne Maßnahme” betrachtet werden. Das Gesamtvolumen der von der Regierung auf den Weg gebrachten Entlastungen belaufe sich auf mehr als 30 Milliarden Euro. Für eine Familie bedeute dies “schnell mehrere hundert Euro” zur Mitte dieses Jahres.
Lindner verwies dabei unter anderem auch auf die für Mitte dieses Jahres geplante Abschaffung EEG-Umlage sowie die rückwirkend zum 1. Januar erfolgende Erhöhung des Sparerpauschbetrags. Dazu kämen die Einmalzahlungen für Kindergeldempfänger und Hartz-IV-Bezieher.
Mit letztere Maßnahmen befasst sich am Mittwoch der Bundestag. Er stimmt über das Gesetz für einen Kinder-Sofortzuschlag und eine Einmalzahlung für Hartz-IV-Empfänger wegen der Coronapandemie ab. Darüber hinaus sollen Steuerentlastungen beschlossen werden, darunter ebenfalls eine Erhöhung des Grundfreibetrages.
Quelle: AFP