Um bundesweit mehr Windräder aufstellen zu können, will die Bundesregierung neue Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden abschaffen. In einem Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches, über den die “Bild” (Donnerstagausgabe) berichtet, heißt es: “Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden.”
Hintergrund: Nach geltender Rechtslage dürfen die Länder eigenständig Mindestensabstände zu Windkraftanlagen festlegen (z.B. 1.000 m oder in Bayern 10H). Dieses Recht soll den Ländern jetzt entzogen werden. Bestehende Regelungen gelten weiter. Damit Länder wie Brandenburg, Sachsen oder Thüringen nicht noch rasch Mindestabstände festlegen, soll der Tag des Beschlusses im Bundeskabinett als Stichtag gelten, ab dem keine neue Abstände mehr beschlossen werden dürfen.
Damit mögliche Bürgerproteste nicht die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen überschatten, steht die Abschaffung der Mindestabstände erst nach dem Urnengang am 18. oder 25. Mai auf dem Kabinettskalender der Bundesregierung. Laut “Bild”-Bericht hatte vor allem die FDP auf diesen Zeitplan gesetzt. Brandenburgs CDU-Fraktionschef Jan Redmann sagte “Bild”: “Windkraftausbau gegen die Landbevölkerung kann nicht funktionieren. Bei Anlagen so hoch wie der Berliner Fernsehturm sind 1.000 m Abstand zum Wohnungen das Mindeste.”
dts Nachrichtenagentur