Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 14. Juli über den Internetauftritt der Stadt Dortmund entscheiden. Dies teilte das Gericht m Donnerstag im Anschluss an die Verhandlung in Karlsruhe mit. Geklagt hatte der Verlag Lensing-Wolff, der mehrere regionale Zeitungen herausgibt. Er ist der Meinung, dass dortmund.de die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschreite und damit wettbewerbswidrig sei. (Az. I ZR 97/21)
Auf der Seite werden neben amtlichen Mitteilungen auch redaktionelle Inhalte veröffentlicht. Die Vorinstanzen entschieden unterschiedlich: Das Landgericht Dortmund gab der Klage statt, das Oberlandesgericht Hamm wies sie im Berufungsverfahren jedoch ab. Daraufhin zog der Verlag vor den BGH.
Dieser hatte bereits 2018 über einen ähnlichen Fall aus Crailsheim in Baden-Württemberg zu entscheiden, in dem es aber um ein gedrucktes “Stadtblatt” ging. Damals urteilte der BGH, dass ein Amtsblatt nicht zu presseähnlich sein dürfe. Dadurch werde das Gebot der Staatsferne der Presse verletzt.
Quelle: AFP