Die nun begonnene Ausbildung ukrainischer Soldaten an schweren Waffen macht Deutschland nach Ansicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nicht zur Kriegspartei. Er gehe davon aus, dass “sich die völkerrechtliche Lage nicht geändert hat”, sagte Buschmann am Mittwoch im Bundestag. Diese Einschätzung werde auch “von extrem namhaften Völkerrechtlern” bestätigt. Seiner Schätzung nach teilten “95 Prozent der Völkerrechtswissenschaft” diese Sichtweise.
Buschmann betonte auch die Geschlossenheit der Bundesregierung in dieser Frage. Sein Ministerium, das Auswärtige Amt und das Kanzleramt seien hier “engstens” abgestimmt. Die Frage sei unter anderem bei Kabinettssitzungen besprochen worden.
Zu Begründung seiner Auffassung verwies Buschmann auf die UN-Charta, derzufolge Krieg grundsätzlich verboten ist – ausgenommen ist der Verteidigungskrieg. “Deshalb ist die Ukraine im Recht und Russland im Unrecht”, sagte Buschmann. “Russland soll nicht das Recht bekommen, Deutschland dafür zu beschießen, dass wir der Ukraine etwas liefern, womit sie ihren legitimen Verteidigungskrieg führen kann.” Das sei “die Idee” hinter seiner Rechtseinschätzung.
An diesem Mittwoch begann die Bundeswehr mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten an der Panzerhaubitze 2000. Deutschland will der Ukraine sieben dieser Geschütze liefern, weitere fünf wollen die Niederlande beisteuern.
Buschmann äußerte sich im Bundestag auch zur Frage, wie sich ein Sieg der Ukraine in dem Krieg definieren lasse. Das Völkerrecht schütze die territoriale Integrität von Staaten – daher sei es ein legitimes Ziel der Ukraine, diese zu verteidigen, sagte er. “Wenn sie das durchsetzen möchte, dann wird sie darin durch uns immer unterstützt werden.”
Quelle: AFP