Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen sich künftig an schärfere Verhaltensregeln halten, wenn sie Nebentätigkeiten nachgehen. Das berichtet “Bild” (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eine Vorlage für den Ältestenrat.
Laut dem Verordnungsentwurf mit Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz müssen Bundestagsabgeordnete ihre Einkünfte künftig “beitragsgenau” angeben. Bisher mussten sie ihre Einkünfte lediglich in Einkommensstufen angeben, wobei Einkünfte, die weit über 250.000 Euro hinausgehen, nicht gesondert ausgewiesen werden mussten. “Das Abgeordnete künftig die genaue Höhe ihrer Nebeneinkünfte angeben müssen, war längst überfällig. So lässt sich die Höhe der Einnahmen viel besser nachvollziehen”, sagte die Sprecherin von Abgeordnetenwatch.de, Clara Helming, der “Bild”. Weiterhin müssen Abgeordnete bei Ausschusssitzungen künftig sogar vor Wortmeldungen etwaige Interessenkonflikte zu den Themen, über die sie sich äußern wollen, offenbaren. In dem Papier heißt es: “Die Pflicht in § 49 AbgG sieht eine Ad-hoc-Offenlegung im Ausschuss vor, um alle Ausschussmitglieder bei der Beratung eines konkreten Gegenstandes über bestehende Interessenverknüpfungen einzelner Ausschussmitglieder zu informieren. Die Offenlegung hat daher durch einfache Ausschussmitglieder mit der ersten Wortmeldung zum Beratungsgegenstand, durch Berichterstatterinnen und Berichterstatter bereits nach Aufsetzung auf die Tagesordnung und vor Eintritt in die Beratung des jeweiligen Gegenstandes zu erfolgen.” Für die Betreiber von Photovoltaikanlagen soll es jedoch eine Ausnahme geben: Die Einnahmen aus einer solche Anlage, sollen nur im Ausnahmefall als anzeigenpflichtige Nebentätigkeit gelten.
dts Nachrichtenagentur