Trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs kann der Staat mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnen. Im Jahr 2025 könnten die Steuereinnahmen erstmals die Schwelle von einer Billion Euro überschreiten, berichtet das “Handelsblatt” (Dienstagsausgabe).
Die Zeitung beruft sich auf die Schätzvorlage des Bundesfinanzministeriums für die Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung in dieser Woche. Bund, Länder und Kommunen können demnach in den nächsten Jahren mit Mehreinnahmen gegenüber der Steuerschätzung aus dem vergangenen November in Höhe von 232 Milliarden Euro kalkulieren. Gegenüber der vorherigen Steuerschätzung kann der Bund bis 2026 mit Mehreinnahmen von insgesamt 102 Milliarden Euro rechnen. In diesem Jahr beträgt das Plus 18 Milliarden Euro, im nächsten Jahr 23 Milliarden Euro und in den Jahren darauf jeweils rund 20 Milliarden Euro. Ähnlich sieht es bei den Ländern aus. Auch sie nehmen dieses Jahr 18 Milliarden Euro mehr ein, in den darauffolgenden Jahren liegt das Plus bei jeweils rund 20 Milliarden Euro, insgesamt belaufen sich ihre Mehreinnahmen bis 2026 auf 100 Milliarden Euro. Die Kommunen können in diesem Jahr mit fünf Milliarden Euro mehr rechnen, in den darauffolgenden Jahren mit sechs bis sieben Milliarden Euro. Ihr Plus beträgt bis 2026 insgesamt 30 Milliarden Euro.
Im Jahr 2025 durchbrechen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen laut Schätzvorlage erstmals die Billionen-Schwelle und betragen 1,011 Billionen Euro. Insgesamt steigen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen von 890 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,035 Billionen Euro im Jahr 2026. Der Grund für die stark steigenden Einnahmen sind insbesondere höhere Einnahmen bei der Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer. Abgezogen von den Mehreinnahmen müssen allerdings noch die von der Bundesregierung geplanten Entlastungspakete infolge der gestiegenen Energiepreise, die noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigt sind.
“Unter Berücksichtigung der Entlastungsmaßnahmen wird sich zeigen, dass der Spielraum deutlich kleiner ist, als es zunächst den Anschein haben könnte”, heißt es aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Die endgültige Steuerschätzung legt der Arbeitskreis Steuerschätzung am Donnerstag vor. Die Zahlen können daher noch von der Schätzvorlage des Bundes abweichen. Allerdings gilt die Vorlage des Bundesfinanzministeriums für die Schätzvorlage als maßgeblich.
dts Nachrichtenagentur