Das Bundeskartellamt stellt den Facebook-Mutterkonzern Meta unter strengere Beobachtung: Die Bonner Behörde bescheinigte dem Internetriesen nach einer monatelangen Prüfung eine “überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb”. Diese Feststellung versetze die Behörde in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als sie es mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnte, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Meta fällt damit unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde. Anfang vergangenen Jahres waren neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht – die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Auf dieser Grundlage leitete die Behörde ein Verfahren gegen Meta ein.
Der Konzern habe ein digitales Ökosystem mit einer “sehr großen Zahl von Nutzenden” geschaffen und sei damit der “zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien”, führte Mundt aus. Im kartellrechtlichen Sinne sei Meta damit ein Unternehmen von “überragender marktübergeifender Bedeutung”, was nun förmlich nachgewiesen worden sei. Meta habe auf Rechtsmittel gegen diese Entscheidung verzichtet, teilte das Kartellamt mit.
Unter dem Dach von Meta gruppieren sich etwa die Netzwerke Facebook und Instagram, der Messagingdienst Whatsapp und der Technologie-Hersteller Oculus, mit dem der Konzern sein Angebot in der 3D-Welt ausbauen will. Die Meta-Dienste werden weltweit von 3,5 Milliarden Menschen genutzt, zugleich ist der Konzern “der führende Anbieter im Bereich von Social-Media-Werbung”, wie die Kartellbehörde ausführte.
Insgesamt betreibe Meta damit ein “starkes, werbefinanziertes Ökosystem im Bereich der sozialen Medien, das sich immer weiter ausdehnt”, stellte das Kartellamt fest. Meta unterliege nun fünf Jahre lang der besonderen Missbrauchsaufsicht.
Eine marktübergreifende Bedeutung hatte das Kartellamt im Januar bereits dem Google-Mutterkonzern Alphabet bescheinigt. Entsprechende Ermittlungen gegen die Konzerne Amazon und Apple laufen noch.
Quelle: AFP