Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in Karlsruhe mit einer zweitägigen mündlichen Verhandlung über die Vergütung von Strafgefangenen begonnen. Es geht um zwei Verfassungsbeschwerden von Häftlingen aus Nordrhein-Westfalen und Bayern, welche die gesetzlich festgelegte Vergütung zu niedrig finden. Das Gericht will bis Donnerstag verschiedene Sachverständige anhören und die Resozialisierungskonzepte der Länder prüfen. (Az. 2 BvR 166/16 u.a.)
Viele Häftlinge arbeiten in Betrieben der Gefängnisse oder in der dortigen Produktion für externe Unternehmen und bekommen dafür etwas Geld, das sie wiederum in gefängniseigenen Geschäften ausgeben können. Das Verfassungsgericht muss entscheiden, ob die Vergütung verfassungsgemäß ist. Dazu verhandelt es am Mittwoch und Donnerstag mündlich im Karlsruher Kongresszentrum. Eine Entscheidung wird aber erst für einen späteren Zeitpunkt erwartet.
Quelle: AFP