Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Trier hat einer Frau verboten, einen Atombunker als Wochenendhaus zu bauen. Der Bau füge sich nicht in die Bebauung der näheren Umgebung ein, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Vorhaben stelle in dem Gebiet einen “städtebaulichen Fremdkörper” dar, denn ein im Wesentlichen unterirdisches und fensterloses Wochenendhaus finde sich in der näheren Umgebung nicht. (Az. 7 K 292/22.TR)
Die Klägerin wollte ein eingeschossiges, teils unterirdisches Gebäude mit 50 Zentimeter dicken Außenwänden aus Stahlbeton in Konz-Oberemmel bauen lassen. Anschließend sollte das Gelände mit Erde aufgeschüttet werden, sodass nur noch der Eingang zu sehen sein sollte. Den Antrag dazu stellte sie im März 2021.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde lehnte das ab. Dieser Ansicht folgte das Verwaltungsgericht nun. Mit der Nutzung als Wochenendhaus entspreche es zwar dem Nutzungsspektrum des Gebiets um das Gebäude, aber das Vorhaben stelle mit Blick auf die “atyische” Bauausführung einen “städtebaulichen Fremdkörper” dar.
Der Bau könne in seiner Außenwirkung zur Folge haben, dass in dem Gebiet künftig ähnliche Bauwünsche geäußert würden, erklärte das Gericht. Das könne zu “bodenrechtlichen Spannungen” führen, die ein Planungsbedürfnis nach sich zögen.
Dies könne nur durch eine Bauleitplanung der Gemeinde gelöst werden. An der Errichtung privater Schutzräume bestehe zwar ein öffentliches Interesse, dieses könne aber nur in einer Bauleitplanung berücksichtigt werden, erklärte das Gericht.
Quelle: AFP