Bis Mitte April haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) 3,64 Millionen Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung an den Bundeshaushalt zurückgezahlt – und damit viel weniger als erwartet. Das berichtet die “Welt” (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Laut Corona-Testverordnung müssen die KVen Rückzahlungsansprüche geltend machen und die Gelder an den Bundeshaushalt zurückzahlen, wenn sie im Rahmen von Abrechnungsprüfungen feststellen, dass Vergütungen zu Unrecht gewährt wurden. Bundesweit laufen derzeit rund 650 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichem Abrechnungsbetrug bei Corona-Tests. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage aus der AfD-Bundestagsfraktion, über die die “Welt” ebenfalls berichtet, lagen die entsprechenden Rückzahlungen bis Mitte März 2022 bei 2,79 Millionen Euro. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun hält es für “alarmierend”, dass viele große Kassenärztliche Vereinigungen laut Bundesregierung bislang gar keine Beiträge zurückgezahlt haben. “Das kann aber gar nicht sein, weil zurzeit allein in Berlin 335 Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges bei Corona-Bürgertests laufen. Gerade in diesem Fall müssten aber Rückzahlungen durch die KV erfolgen”, sagte Braun der “Welt”. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) wirken die KVen “im gesamten Abrechnungsprozess auf eine korrekte Abrechnung hin”. In einem Schreiben der KBV an das Bundesgesundheitsministerium vom 14. April heißt es laut “Welt”-Bericht: “Diese Prüfungen sind sehr aufwendig und erfordern einen hohen Einsatz personeller und/oder informationstechnischer Ressourcen.” Die Anzahl der Einzelprüfungen schwankt demnach zwischen drei Prüfungen der KV Thüringen und 2.924 Prüfungen der KV Baden-Württemberg. Die KVen geben nicht ausgezahlte Finanzmittel in Höhe zwischen 105.000 und 41,3 Millionen Euro an.
dts Nachrichtenagentur