Nach Ende der meisten Coronabeschränkungen müssen Unternehmen und Behörden die damit verbundenen Datenbestände löschen. Durch das Auslaufen der Schutzmaßnahmen sei zugleich auch der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen, erklärte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel am Dienstag in Hannover. Daher müssten alte Daten gelöscht werden.
Die Zutrittskontrollen am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel und andere Maßnahmen seien rein “zweckgebunden” erfolgt, fügte Thiel an. Die in diesem Rahmen verarbeiteten Daten hätten bereits mit dem Ende der entsprechenden gesetzlichen Pflicht gelöscht werden müssen. “Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen.”
Thiel kündigte an, im Jahresverlauf bei Unternehmen und anderen Einrichtungen zwecks Überprüfung gegebenenfalls auch unangemeldete Kontrollen anzusetzen. In Deutschland waren die Schutzmaßnahmen zur Coronaeindämmung nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in den vergangenen Wochen fast vollständig abgeschafft worden.
Es gelten derzeit nur noch Auflagen in bestimmten Bereichen, etwa die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich. In diesem Zusammenhang sei daher auch die Datenverarbeitung weiter erforderlich und rechtskonform, betonte Thiel.
Quelle: AFP