Der Tod des CDU-Politikers Walter Lübcke kommt erneut vor Gericht. Das berichtet der “Spiegel” in seiner neuen Ausgabe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den 28. Juli eine Hauptverhandlung über sämtliche Revisionen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt anberaumt. Das OLG hatte den Neonazi Stephan E. im Januar 2021 wegen Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der zweite Angeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Eine Bewährungsstrafe bekam er wegen illegalen Waffenbesitzes.
Alle Prozessbeteiligten hatten Revision eingelegt, auch die Familie von Lübcke. “Die zentrale Frage in der Hauptverhandlung dürfte werden, ob der BGH den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. bestätigt oder doch aufhebt”, sagte ein Verteidiger. Der Kölner Strafrechtler erklärt, sein Mandant sei “tagtäglich damit beschäftigt, die fatalen Folgen seiner Handlung für die Familie Lübcke aufzuarbeiten”. E. arbeite “sehr intensiv” in einem Aussteigerprogramm.
Der Anwalt hatte vor dem OLG auf Totschlag plädiert, nicht auf Mord. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik.
dts Nachrichtenagentur