Die Grünenpolitikerin Renate Künast hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen Erfolg gegen den Meta-Konzern errungen. Demnach muss Meta auf seiner Plattform Facebook nicht nur spezifische von Künast gemeldete Inhalte löschen, die gegen ihr Persönlichkeitsrecht verstoßen, sondern selbst aktiv nach sehr ähnlichen Beiträgen suchen und diese entfernen, berichtet der “Spiegel”.
Das Gericht sprach davon, dass das Unternehmen ohne Meldung durch Betroffene “kerngleiche” Inhalte von verleumderischen Posts von seiner Plattform nehmen muss. Damit seien auch “alle zwar leicht abgewandelten, aber im Kern gleichartigen” verletzenden Beiträge gemeint, heißt es im Urteil vom Freitag. Bisher müssen Betroffene jegliche Beiträge einzeln melden. Die Löschvorgabe beschränkt sich auf Inhalte, die bereits bei Meta einmal gemeldet wurden und als Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte bewertet wurden.
Außerdem gilt die Vorgabe nicht für zukünftig hochzuladende Beiträge. Sie wolle keine “Upload-Filter gegen Hatespeech” hatte Künast zu der Klage erklärt. Unterstützt wurde die Grünenpolitikerin bei der Klage von der Betroffenenorganisation HateAid. HateAid plädiere dafür, dass Meta Content-Moderatoren einsetzt und “dass am Ende Menschen die Entscheidung treffen”, sagte HateAid-Juristin Anna Wegscheider zu der Frage, ob der Konzern Inhalte auch technisch filtern könnte.
Meta wehrte sich gegen die Klage mit der Begründung, dass man als neutraler Host-Provider nur für konkret gemeldete Inhalte hafte. Die Klage würde die Freiheit der Internetkommunikation gefährden, erklärte der Konzern laut Gerichtsunterlagen im Prozess. Eine Konzernsprecherin sagt, dass man im konkreten Fall der Hetz-Beiträge gegen Renate Künast Maßnahmen ergriffen habe, “um außerdem identische Inhalte zu identifizieren und zu entfernen.”
dts Nachrichtenagentur