Viele Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflüchtet sind, haben offenbar Probleme, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Viele Geldinstitute weigern sich, den hier Schutzsuchenden ein sogenanntes Basiskonto einzurichten, weil die dafür nötigen Ausweisdokumente nicht vorhanden sind, wie die “Frankfurter Rundschau” in ihrer Mittwochsausgabe berichtet.
Nach Angaben der Finanzaufsicht Bafin schreibt das Geldwäschegesetz auch bei der Eröffnung von Basiskonten zwingend vor, die Angaben zur Person des Vertragspartners – also auch der ukrainischen Flüchtlinge – zu überprüfen. “Von dieser Pflicht bestehen keine Ausnahmen”, sagte eine Sprecherin der Bafin der “Frankfurter Rundschau”. Zu dieser Prüfung geeignet seien unter anderem biometrische und auch nicht-biometrische Reisepässe und Ankunftsnachweise nach §63a AsylG. “Zusätzlich hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) mit Allgemeinverfügung vom 17. März 2022 die ID-Card 2015 als Passersatz anerkannt. Die Anerkennung weiterer Ausweisdokumente als Passersatz nach ausländerrechtlichen Bestimmungen kann allein durch das BMI erfolgen (§12 Absatz 1 Nummer 1 Geldwäschegesetz). Außerdem kann das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem BMI weitere Dokumente bestimmen, die zur Überprüfung verwendet werden können (§12 Absatz 5 Geldwäschegesetz)”, erklärte die Sprecherin.
Das Problem: In der Ukraine verfügen offenbar nur die wenigsten Menschen über diese ID-Card, wie eine aus Kiew geflüchtete Familie der “Frankfurter Rundschau” berichtete. Verbreitet sei dagegen der sogenannte “Internal Pass”, der aber von den deutschen Geldinstituten nicht anerkannt wird. Die Bafin erklärte dazu, die “geschilderte Problematik ist bekannt und Gegenstand von Gesprächen und Abstimmungen”.
Nach einem Beschluss der EU haben Geflüchtete aus der Ukraine in den aufnehmenden Staaten Zugang zu den Sozialsystemen. Um die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, braucht es aber ein Bankkonto.
dts Nachrichtenagentur