Der künftige Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr soll strengen Vorgaben unterliegen. So muss die Nutzung durch deutsche Soldaten im Auslandseinsatz “explizit” in dem Einsatzmandat vorgesehen sein, das dem Bundestag vorgelegt wird, wie es aus einer Beschlussvorlage der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP hervorgeht, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten.
Haushalts- und Verteidigungsausschuss des Bundestags stimmen am Mittwoch darüber ab, für die von der Bundeswehr bereits zur Aufklärung genutzte Drohne vom Typ Heron TP die zugehörige Munition zu beschaffen. Neben den völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen unterliege der Einsatz der bewaffneten Drohnen zudem den Grenzen, die der Bundestag “durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten” mandatiere, heißt es in der Vorlage weiter. Ausdrücklich wird darin betont, dass der “Leitgedanke” dabei der “Schutz der Soldatinnen und Soldaten” sei. Die “Entscheidungs-, Kontroll- und Steuereinheiten” für die Drohnen sollen im Einsatzgebiet stationiert werden und nicht etwa in weiter Entfernung in Deutschland.
“Gleichzeitig verstärkt die Bundesregierung ihren Einsatz, um bewaffnete Drohnen in internationale Kontrollregime einzubeziehen und unterstützt die internationalen Bemühungen zur verbindlichen Regulierung von Autonomie in Waffensystemen und zur Ächtung von Anwendungen, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen”, heißt es in der Vorlage weiter.
dts Nachrichtenagentur