Mit einem neuen bischöflichen Gesetz wollen die katholischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen ihre Vermögensverwaltungen modernisieren. Das Kölner Erzbistum und die Bistümer von Essen, Aachen, Münster und Paderborn verständigten sich auf einen Gesetzentwurf, der ein bisher geltenden Landesgesetz von 1924 ablösen soll, wie die Erzdiözese in Köln am Montag mitteilte. Damit soll auch die die Mitwirkung von Laien in Kirchenvorständen gestärkt werden.
Ziel sei es, den “immer komplexer werdenden Anforderungen an die kirchengemeindliche Vermögensverwaltung besser gerecht” zu werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in jedem Kirchenvorstand auch mindestens ein Mitglied des Pfarrgemeinderats, der sich in der Regel aus Laien zusammensetzt, vertreten ist. Außerdem sollen virtuelle Kirchenvorstandssitzungen ermöglicht werden. Um die ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand attraktiver zu machen, sollen sich Mitglieder nur noch für vier statt für sechs Jahre verpflichten müssen. Bis zum 30. September können die haupt- und ehrenamtlichen Gemeindemitglieder über den Entwurf diskutieren.
Nach der Entdeckung einer “vertraglichen Regelung ungewöhnlichen Inhalts” hatte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki zuletzt angekündigt, die Verwaltung in seiner Diözese “verändern” zu wollen. Infolge dieses angestrebten “Systemwechsels” kündigte Woelki den Rücktritt seines Verwaltungschefs, dem Generalvikar Markus Hofmann, an. Sein Posten soll zum Sommer dieses Jahres neu besetzt werden. Bereits im Dezember war von möglichen “kirchenrechtlichen Versäumnissen” im Generalvikariat die Rede.
Quelle: AFP