Nach den Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Bundesländer dazu aufgefordert, die bestehende Hotspot-Regelung im neuen Infektionsschutzgesetz bei drohender Überlastung des länderinternen Gesundheitssystems auch zu nutzen. “Wenn wir die Hotspot-Regelungen nutzen, dann wird in der Bevölkerung noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir wir vorsichtig sein müssen”, sagte Lauterbach nach dem Treffen in Berlin.
Lauterbach zufolge habe es bei dem Treffen Unstimmigkeiten zum neuen Infektionsschutzgesetz gegeben. Länder-Anträge, die auf Veränderungen des Gesetztes abzielten, seien aber abgelehnt worden. “Die Losung der Stunde muss sein, dass wir die Regeln, die wir haben, nutzen und nicht eine Regel, die rechtlich nicht mehr erhältlich ist, beklagen”, sagte er dazu. Wenn in einem Bundesland eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe, dürften die nationalen Parlamente auch das ganze Bundesland als Hotspot erklären.
Nationale Regelungen, wie etwa eine bundesweite Maskenpflicht, seien juristisch aber nicht mehr durchführbar, sagte Lauterbach. Das neue Infektionsschutzgesetz, das am 20. März in Kraft trat, sieht nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April nur noch wenige Schutzmaßnahmen vor. Nur im öffentlichen Nahverkehr und Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen soll dann die Maskenpflicht weiterhin gelten. In Kitas und Schulen kann bei Bedarf allerdings eine Testpflicht angeordnet werden.
Für sogenannte Hotspots können die Bundesländer aber strengere Maßnahmen anordnen.
dts Nachrichtenagentur