Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Hotspot-Regelung zum Umgang mit der Corona-Pandemie scharf kritisiert. “Nach der Neuregelung im Bundesinfektionsschutzgesetz sind jetzt die Länder zuständig, über sogenannte Hotspot-Regelungen weitergehende Schutzmaßnahmen zu beschließen. Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber keine Kriterien festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Hotspot-Regelung in Betracht kommt”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der “Rheinischen Post” (Dienstag).
Insbesondere sei unklar, ob allein die Inzidenzzahlen Maßstab sein können, oder ob die Belastung der Krankenhäuser ein wesentlicher Aspekt sein muss. “Schon unter zeitlichen Aspekten dürfte es fraglich sein, ob die Landesparlamente – zum Beispiel in Ferienzeiten – jeweils einzelne Bestimmungen für einzelne Regionen erlassen könnten. Deswegen erwarten wir, dass sich die Länder auf eine möglichst einheitliche Regelung verständigen, so dass auch ein gesamtes Landesgebiet oder große Teile vorsorglich zum Hotspot erklärt werden können”, sagte Landsberg.
“Ob das am Ende tatsächlich einer rechtlichen Überprüfung standhält bleibt abzuwarten, da mit Sicherheit entsprechende Gerichtsverfahren ausgelöst werden. Gegebenenfalls müsste der Bundesgesetzgeber hier noch einmal nachbessern”, so der Hauptgeschäftsführer.
dts Nachrichtenagentur