Presserat hält “Bild”-Artikel “Die Lockdown-Macher” für zulässig

Axel-Springer-Verlag

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den “Bild”-Artikel “Die Lockdown-Macher” als unbegründet zurückgewiesen. Der Bericht, der Porträtfotos von drei führenden Wissenschaftlern mit Corona-Maßnahmen als “Weihnachtsgeschenken” zeigte, verstoße nicht gegen den Pressekodex, teilte das Gremium am Donnerstag mit.

Die von der Redaktion vorgenommene Bezeichnung der drei Experten als “Lockdown-Macher” habe schließlich einen Tatsachenkern und verletze deshalb nicht die journalistische Sorgfaltspflicht, so der Beschwerdeausschuss des Presserats. Der Einfluss der genannten Wissenschaftler auf politische Entscheidungen über Corona-Maßnahmen lasse sich belegen. “Die Bezeichnung `Die Lockdown-Macher` ist daher eine zulässige Zuspitzung, die pointiert und streitbar sein mag, jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist”, so der Presserat. Auch die Darstellung der drei Wissenschaftler nebeneinander im Porträt sei zulässig. Durch ihre Auftritte in den Medien während der Corona-Pandemie hätten sich die Experten selbst in die Öffentlichkeit begeben und müssten es hinnehmen, auch persönlich kritisiert zu werden, so das Urteil des Presserats. Über den Beitrag hatten sich im Dezember des vergangenen Jahres 94 Personen und wissenschaftliche Institutionen beschwert. Sie kritisierten, der Artikel erwecke den Eindruck, dass Wissenschaftler persönlich für Corona-Maßnahmen verantwortlich seien und nicht etwa die Politik. Dies schüre Verschwörungstheorien und fördere Hetze gegen Wissenschaftler, hieß es zur Begründung.

dts Nachrichtenagentur

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