DFB-Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 2:0 für Gladbach

Bundesliga-Fußball vor dem Anstoß (Archiv)

Das DFB-Sportgericht hat das abgebrochene Bundesligaspiel zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach vom vergangenen Freitag mit 2:0 für Gladbach gewertet. Das teilte das Sportgericht am Donnerstag mit.

Vereine seien unter anderem für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Anhänger und Zuschauer verantwortlich, sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Stephan Oberholz zur Begründung. Das Spiel war beim Spielstand von 2:0 für die Gäste vom Niederrhein vom Schiedsrichterteam abgebrochen worden. Ein Schiedsrichter-Assistent war von einem Bochum-Anhänger mit einem gefüllten Getränkebecher am Hinterkopf getroffen worden und musste verletzt in ein Krankenhaus gebracht werden. “Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist”, so Oberholz. Die Spielumwertung sei in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben und ein Wiederholungsspiel oder Nachspielen der verbleibenden Spielzeit sei daher nicht möglich. “Die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine für ein Fehlverhalten ihrer Anhänger ist bereits mehrfach vom Internationalen Sport-Schiedsgericht (CAS) sowie – auf nationaler Ebene – vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie jüngst vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden”, so der Sportgerichts-Vorsitzende.

dts Nachrichtenagentur

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