Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten wegen versuchter Bildung von Söldnertruppe

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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei frühere Bundeswehrsoldaten erhoben, die versucht haben sollen, eine hundert bis 150 Mann starke Söldnertruppe unter ihrem Kommando zu bilden. Damit hätten sie völkerrechtswidrig in den Bürgerkrieg im Jemen eingreifen wollen, erklärte die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe. Arend-Adolf G. und Achim A. hätten die Botschaften einer Wahrsagerin als “verbindliche Handlungsanweisungen” verstanden und zudem finanzielle Interessen verfolgt.

Die Angehörigen der Söldnertruppe hätten monatlich bis zu 40.000 Euro Lohn bekommen sollen, hieß es weiter. Die beiden Männer wollten demnach mit ihrer Truppe Teile der von Huthi-Rebellen kontrollierten Gebiete erobern und letztlich Friedensverhandlungen erzwingen. Damit wären “auch aus Sicht der Angeschuldigten zwangsläufig Tötungshandlungen im Rahmen von kriegerischen Auseinandersetzungen sowie zivile Verluste verbunden gewesen”, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. 

G. und A. hätten außerdem geplant, mittelfristig ein privates Militärunternehmen für weltweite Einsätze aufzubauen. Finanziert werden sollte das Ganze durch Dritte. A. habe über längere Zeit “hartnäckig” versucht, mit Verantwortungsträgern von Saudi-Arabien in Kontakt zu treten, diese hätten aber nicht reagiert, hieß es. 

Im Jemen herrscht seit dem Jahr 2015 Krieg zwischen den von Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und anderen arabischen Staaten unterstützten Truppen von Präsident Abd Rabbo Mansur Hadi und den vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen.

G. soll versucht haben, mögliche Kämpfer zu rekrutieren, indem er Bekannte aus der Bundeswehr ansprach. Zur Umsetzung des Vorhabens sei es auch deswegen nicht gekommen, weil die beiden Männer im Oktober festgenommen worden seien, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Sie wurden damals im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in München durch Spezialkräfte der Bundespolizei festgenommen. 

Die Bundesanwaltschaft erhob nun Anklage wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden.

Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums liegt die Zugehörigkeit der Angeschuldigten zu den Streitkräften lange zurück: Sie “waren im letzten Vierteljahrhundert nicht bei der Bundeswehr”, sagte ein Sprecher nach der Festnahme im Oktober.

Der nunmehr Angeschuldigte A. hatte der ARD außerdem bereits 2020 bestätigt, dass er zwischenzeitlich für die umstrittene Sicherheitsfirma Asgaard gearbeitet hatte. Auch G. soll demnach für die Firma tätig gewesen sein.

Quelle: AFP

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