Der sächsische Landtag soll nach Ansicht der Grünen-Fraktion eine sogenannte Richteranklage gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf den Weg bringen. Die Grünen legten dazu am Dienstag in Dresden ein Rechtsgutachten des Staatsrechtler Christoph Möllers vor. Der als rechtsextrem eingestufte Maier habe in den vergangenen Jahren seine verfassungsfeindliche Gesinnung zum Ausdruck gebracht. All seine öffentlichen Äußerungen seien “eindeutig und bemühen sich nicht darum, die eigene Position zu verschleiern”, erklärte Möllers.
Das Verfahren birgt demnach aber auch Unsicherheiten vor allem hinsichtlich der Fristen zur Erhebung der Richteranklage. Das Parlament solle dennoch “zügig und parallel zu den bereits ergriffenen Maßnahmen gegen Maier” eine Richteranklage vorbereiten, forderte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann.
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und wird vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Nachdem er nicht wiedergewählt wurde, stellte er einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis als Richter in Sachsen, was ihm laut Abgeordnetengesetz zusteht. Seit Montag vergangener Woche arbeitet er an dem ihm zugewiesenen Amtsgericht Dippoldiswalde.
Das Justizministerium in Dresden beantragte aber zugleich im Februar, ihn in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Über diese Anträge entschied das zuständige Dienstgericht für Richter in Leipzig bislang noch nicht. Im März leitete unabhängig davon das Dresdner Landgericht ein Disziplinarverfahren ein.
Eine Richteranklage bräuchte eine Zweidrittelmehrheit im Landtag – dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren wäre ein Novum.
Möllers hält die Richteranklage grundsätzlich für ein taugliches Instrument, wies aber zugleich auf Unwägbarkeiten hin. Eine solche Anklage sei “bisher noch nicht praktisch erprobt”, schreibt er in seinem Gutachten. Die Tatbestände sieht der Staatsrechtler aber unter anderem durch Äußerungen Maiers als Vertreter des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsextremen sogenannten Flügels der AfD als erfüllt.
“Der in der Sache recht eindeutige Sachverhalt könnte Gelegenheit bieten, die Richteranklage erstmals in der Praxis anzuwenden und die Ungewissheiten des Verfahrens zu klären und rechtspolitisch zu diskutieren”, erklärte Möllers. Es bestünden aber “prozessuale Hürden und Ungewissheiten”.
Als problematisch betrachtet der Experte die Frist von zwei Jahren, die “auf eine Tat, aber nicht auf eine aggressiv nach außen tretende Gesinnung als eine Art Dauerzustand abstellt”. Zudem würde eine Richteranklage die anderen beiden Verfahren, die das Ziel haben, Maier aus dem Dienst zu entfernen, unterbrechen. Der Ausgang dieser Verfahren solle daher zunächst abgewartet und die Richteranklage parallel dazu vorbereitet werden, empfahl Möllers.
Die SPD signalisierte bereits ihre Unterstützung. “Wir haben immer deutlich gemacht, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um einen rechtsextremen Richter wie Jens Maier aus dem Justizdienst zu halten”, erklärte Hanka Kliese, Justizpolitikerin der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag. “Dazu zählt auch die Richteranklage.”
Auch die Linksfraktion erklärte, sie würde eine Richteranklage “gegen den Rechtsextremisten Jens Maier” unterstützen. Die CDU im sächsischen Landtag dürfe “sich dem nicht länger verweigern”.
Quelle: AFP