Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die ab Sonntag gültigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen erneut verteidigt. “Da sich die Menschen in der Omikron-Welle durch Masken und inzwischen auch durch Impfungen selber schützen können, darf man die Freiheit anderer nicht mehr so stark einschränken wie zuvor”, sagte Lauterbach dem “Tagesspiegel” (Montagsausgabe).
Zugleich räumte er ein, dass es sich bei den Lockerungen “um eine juristische, nicht um eine pandemische Einschätzung” handele. “Natürlich ist es aus medizinischer Sicht traurig und bitter, wenn Menschen schwer erkranken oder sterben. Ich versuche das zu verhindern, wo ich kann”, sagte Lauterbach. “Aber das hat rechtliche Grenzen.”
Lauterbach wies darauf hin, dass die Maskenpflicht vielerorts weiterhin gelte, weil die meisten Bundesländer die Übergangszeit bis zum 2. April nutzten. “Und für die Zeit danach haben sie die Möglichkeit, neue Regeln auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes zu wählen”, sagte er weiter. “Somit ist es genau umgekehrt, wie es nach außen wirkt: Durch das Infektionsschutzgesetz wurde die Maskenpflicht gerettet.”
Trotz einer milliardenschweren Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung schloss Lauterbach Leistungskürzungen bei der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger aus. “Ich habe mich festgelegt: Ich werde nichts streichen”, sagte er der Zeitung vor dem Hintergrund der in dieser Woche anstehenden Haushaltsberatungen.
Wie die Mittel – Schätzungen zufolge fehlen den gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr mindestens 16 Milliarden Euro – stattdessen finanziert werden könnten, ließ der Minister offen: Er sei dazu “im Gespräch” mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). “Dass wir uns in einer schwierigen Situation befinden, ist klar. Viele Gesetze aus der vergangenen Legislatur treiben die Kosten. Und durch Corona brechen die Einnahmen weg. Das wird eine Herausforderung”, sagte Lauterbach dem “Tagesspiegel”.
Ab Sonntag gilt bundesweit ein so genannter Basisschutz, der im Kern lediglich eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und für Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für so genannte Hotspots anordnen. Übergangsweise dürfen die Länder aber die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen.
Quelle: AFP