Bei einer Anhörung zur allgemeinen Impfpflicht im Bundestag haben Fachleute am Montag das Für und Wider einer solchen Regelung erörtert. Die Virologin Melanie Brinkmann warnte vor gefährlichen neuen Virusvarianten und warb für eine hohe Impfquote; Rechtsexperten kritisierten derweil eine mangelhafte Begründung für eine Impfpflicht in den vorliegenden Gesetzentwürfen. Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche erstmals über die Vorlagen beraten und will Anfang April eine Entscheidung treffen.
Die Virologin Brinkmann vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrum verwies im Gesundheitsausschuss des Bundestags auf die Gefahr neuer Virusvarianten. “Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass die jetzige Omikron-Variante die letzte Variante sein wird.” Sie betonte zugleich: “Es ist kein Naturgesetz, dass neue Varianten milder werden.” Dieser Fall könne eintreten, es könne aber auch wieder zu schwereren Verläufen kommen. Deshalb sei es “nach wie vor wichtig, die Impflücke zu schließen”.
Demgegenüber äußerte sich der Virologe Klaus Stöhr zurückhaltend zu einer Impfpflicht. Eine solche würde zwar gegenwärtig dazu führen, dass die Einzelinfektionen abnehmen. “Aber die Krankheitslast würde sich nicht dramatisch reduzieren.” Im nun beginnenden Frühling werde ohnehin der Infektionsdruck nachlassen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält die geplante allgemeine Impfpflicht für nicht umsetzbar – unter anderem aus Papiermangel. Derzeit herrsche “in Europa ein akuter Papiermangel und somit fehlt Material für die rund 120 Millionen Schreiben”, die zur Information der Versicherten vorgesehen sind, hieß es in Stellungnahme der GKV für die Impfpflicht. Der GKV-Spitzenverband lehnte es zudem ab, dass die Krankenkassen die Impfpflicht überwachen sollen. Dies sei eine “staatliche Aufgabe”.
Der Jurist Robert Seegmüller bemängelte, dass die vorliegenden Gesetzentwürfe keine ausreichende Begründung für die Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht enthielten. Das verfassungsrechtliche Ziel “bleibt etwas im Vagen”, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen. So sei nicht ausreichend dargelegt, warum eine Überlastung des Gesundheitswesens drohen solle.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertrat die Auffassung, dass nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine entsprechende Vorgabe für alle kommen müsse. Es sei den Mitarbeitern in den Krankenhäusern nicht länger vermittelbar, dass sie sich impfen lassen müssten, die Patienten aber nicht, hieß es in einer Stellungnahme.
Der Deutsche Städtetag sprach sich klar für eine allgemeine Impfpflicht aus. “Diese Frage muss sorgfältig angegangen und kurzfristig beantwortet werden”, hieß es in der Stellungnahme des kommunalen Spitzverbandes.
Der Sozialverband Deutschland positionierte sich in seiner Stellungnahme nicht zu einer Allgemeinen Impfpflicht. Wenn es aber zu einer solchen komme, “muss es ein gutes Angebot an fachärztlicher Beratung und angemessene Ausnahmen für Menschen mit ernstzunehmenden Vorerkrankungen und Behinderungen geben”, schreibt der Verband.
Ein Gesetzentwurf von Abgeordneten aus den drei Ampel-Fraktionen hat eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zum Ziel. Der konkurrierender Entwurf von Abgeordneten um den FDP-Politiker Andrew Ullmann sieht vor, eine Beratungspflicht für alle Erwachsenen einzuführen – mit der Möglichkeit, später eine Impfpflicht für alle Menschen ab 50 Jahren zu schaffen.
Ein Antrag der Union sieht ein gestuftes Verfahren vor, demzufolge die Impfpflicht bei Bedarf durch einen Beschluss aktiviert werden soll. Zudem liegen zwei Antrage gegen eine Impfpflicht vor – von der Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki sowie von der AfD.
Quelle: AFP