Die Bundesregierung will der Bundeswehr 100 Milliarden Euro zukommen zu lassen und die Kredite dafür ausdrücklich von der Schuldenregel ausnehmen. Sie plant dafür einen neuen Absatz 1a in Artikel 87a des Grundgesetzes aufzunehmen, berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwochsausgabe), der nach eigenen Angaben die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens vorliegen.
Die FAZ zitiert aus dem Referentenentwurf der Ministerien des Innern und der Finanzen: “Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden.” Das Nähere regele ein Bundesgesetz. Wie die FAZ weiter berichtet, heißt es zur Begründung, diese Finanzierungsaufgabe werde sehr umfangreich und von längerer Dauer sein. Das Finanzierungsvolumen sei im Rahmen der Schuldenregel nicht zu realisieren. Das Sondervermögen dürfe gleichwohl die Schuldenbremse des Grundgesetzes nicht in Frage stellen. Mit einem weiteren Gesetz solle das Sondervermögen tatsächlich geschaffen werden. “Aus dem Sondervermögen werden Ausgaben für komplexe überjährige Maßnahmen zur Ausstattung der Streitkräfte geleistet”, zitiert die FAZ aus dem Entwurf des Finanzministeriums. Weiter heißt es: “Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden.” Das Bundesfinanzministerium soll das Sondervermögen verwalten.
dts Nachrichtenagentur