Zeitarbeiter sollen entgegen den ursprünglichen Plänen nun doch über Ende März hinaus Kurzarbeitergeld erhalten können. Außerdem strebt die Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung an, um Arbeitgebern auch ab April weiter die Sozialbeiträge für Kurzarbeitern zumindest anteilig erstatten zu können, berichtet das “Handelsblatt” unter Berufung auf Formulierungshilfen des Bundesarbeitsministeriums für Änderungen am Sozialgesetzbuch III und am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Die entsprechenden Gesetzentwürfe sollen die Koalitionsfraktionen von SPD, FDP und Grünen einbringen. Die Bundesregierung vollzieht damit eine Kehrtwende, die sie mit den unkalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs begründet. Ursprünglich sollten Zeitarbeiter ab April kein Kurzarbeitergeld mehr beziehen können und die Arbeitgeber die Sozialbeiträge nicht mehr zur Hälfte erstattet bekommen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), begrüßte die geplanten Regelungen. “Der Ukraine-Krieg trifft die deutsche Wirtschaft hart. Unterbrochene Lieferketten führen in vielen Branchen zu Auftrags- und Arbeitsausfällen”, sagte er dem “Handelsblatt”. Die Union hatte deshalb die Verlängerung schon vorher gefordert, die die Ampelkoalition allerdings mit ihrer Mehrheit im Arbeits- und Sozialausschuss noch abgelehnt habe. Die jetzt erfolgte Kehrtwende sei richtig, denn die Betriebe in Kurzarbeit bräuchten Planungssicherheit.
“Deswegen muss die Bundesregierung von ihrer Verordnungsermächtigung schnellstmöglich Gebrauch machen und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf den Weg bringen”, forderte Stracke. Nur so könnten in der aktuell schwierigen Zeit Arbeitsplätze gesichert werden.
dts Nachrichtenagentur