Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, dass Leiharbeiter auch über den 31. März hinaus Kurzarbeitergeld erhalten können sollen. “Der furchtbare Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat auch massive Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft”, sagte Heil dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”.
Lieferengpässe würden viele Unternehmen hart treffen und es drohten Produktionsunterbrechungen. “In dieser Situation kämpfen wir mit der Kurzarbeit um jeden Arbeitsplatz”, fügte der Minister hinzu. Aus diesem Grund wolle man auch über den 31. März hinaus ermöglichen, dass Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können, so Heil. “Mir ist wichtig, dass wir den Beschäftigten und den Unternehmen in dieser Krise zur Seite stehen.” Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit war eines der wesentlichen Instrumente zur Rettung von Arbeitsplätzen in der Pandemie. Die Ampel-Koalition will nun mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den deutschen Arbeitsmarkt ein weiteres Instrument in Sachen Kurzarbeit erhalten: Die Bundesregierung soll auch über den 31. März hinaus eine Erstattung der Sozialbeiträge, die von Arbeitgebern getragen werden müssen, verfügen können. Die Bundesregierung werde ermächtigt, für den Fall “außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt” durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, einzuführen, heißt es in einer Formulierungshilfe aus dem Arbeitsministerium für einen Antrag der Ampel-Fraktionen, über die die RND-Zeitungen berichten. Die entsprechende Ermächtigung soll demnach bis zum 30. September 2022 gelten.
Wenn sie verabschiedet wird, heißt das nicht, dass die Bundesregierung auf jeden Fall von ihr Gebrauch macht. Die Erstattung der Sozialbeiträge bleibt dann aber im Instrumentenkasten möglicher politischer Maßnahmen.
dts Nachrichtenagentur