Mit einem so genannten Katastrophenerlass will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Unterstützung für Zivilisten aus der Ukraine finanziell erleichtern. Das Ministerium legte am Samstag einen Entwurf für den Erlass vor, der die Unterstützung durch steuerliche Maßnahmen vereinfachen soll. Davon sollen betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer, aber auch Engagierte in Deutschland profitieren. Vorgesehen ist zudem, dass Hürden für das Sammeln und Weitergeben von Spenden fallen.
“Wir wollen erreichen, dass humanitäre Unterstützung nicht durch bürokratischen Hürden gebremst wird”, erklärte Lindner. Der Entwurf muss dem Ministerium zufolge noch mit den Bundesländern abgestimmt werden, ehe er in Kraft treten kann.
Ein Passus des Erlasses sieht vor, dass Vereine Spenden zur Unterstützung der Betroffenen sammeln dürfen, auch wenn dies ihrem eigentlichen Satzungszweck nicht entspricht. Dazu gehört zum Beispiel die Sammelaktion von Sportvereinen, die den Erlös an das Deutsche Rote Kreuz weitergeben.
Das Bundesfinanzministerium kann in Katastrophenfällen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen zur Unterstützung von Engagierten und Betroffenen erlassen. Zuletzt wurden solche Regelungen etwa infolge der Flüchtlingskrise 2015 oder der Überschwemmungskatastrophe Juli 2021 getroffen.
Quelle: AFP