Trotz des Krieges in der Ukraine will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ab 2023 wieder die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten. Dieses Jahr jedoch nimmt er wegen der Corona-Pandemie noch einmal eine Ausnahme in Anspruch und plant mit einer Nettokreditaufnahme von 99,7 Milliarden Euro, genauso viel wie die Vorgängerregierung, schreibt der “Spiegel”.
2023 soll die Neuverschuldung nach gegenwärtigem Stand der Etatplanung auf rund neun Milliarden Euro sinken. Danach soll sie sich bis 2026 zwischen zehn und zwölf Milliarden Euro einpendeln. Genaue Zahlen stehen Mitte nächster Woche fest, wenn das Bundeskabinett den Etat für 2022 und die Finanzplanung bis 2026 verabschiedet. Derzeit wird das Zahlenwerk zwischen den Ressorts abgestimmt. Die Schuldenbremse erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, in absoluten Zahlen ungefähr zwölf Milliarden Euro. Bei guter Konjunktur fällt die zulässige Kreditaufnahme etwas höher aus, bei schlechter niedriger. Lindner kann die Vorgaben der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse in Zukunft wieder erfüllen, weil er das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr außerhalb des Bundesetats installiert. Dieser Sondertopf im Umfang von 100 Milliarden Euro soll eigenständig Kredite aufnehmen dürfen, die nicht beim regulären Etat angerechnet werden. Dazu bekommt er vom Bundestag sogenannte Kreditermächtigungen bewilligt. Anders als zunächst geplant, ist das Sondervermögen nicht auf fünf Jahre angelegt. Stattdessen soll es unbefristet bestehen. Die Regierung kann die Kredite je nach Bedarf aufnehmen, um damit große Rüstungsprojekte zu finanzieren. Mit den Mitteln will sie die im Bundeshaushalt vorgesehenen Verteidigungsausgaben aufstocken. Für 2022 bis 2026 sieht Lindner dafür im regulären Etat jedes Jahr 50,1 Milliarden Euro vor, gut drei Milliarden Euro mehr als 2021. Die Tilgung des Sondervermögens soll erst einsetzen, wenn die 100 Milliarden Euro vollständig in Anspruch genommen sind. Die Bundesregierung soll die Verpflichtungen “in angemessener Zeit” zurückzahlen, heißt es im Formulierungsvorschlag des Finanzministeriums für die notwendige Grundgesetzänderung.
dts Nachrichtenagentur