Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant laut einem Bericht des “Spiegel” für das kommende Jahr eine Neuverschuldung des Bundes von neun Milliarden Euro. Damit würden die Vorgaben der Schuldenbremse nach Jahren der Corona-bedingten Ausnahmen 2023 wieder eingehalten, hieß es weiter. Das Magazin bezog sich auf die Eckpunkte für den Etatplan des kommenden Jahres, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen soll.
Ebenfalls beschließen will die Regierung dann den Haushaltsentwurf für 2022. Dieser war zwar im Sommer 2021 bereits von der damaligen Bundesregierung vorgelegt worden, wurde nach dem Regierungswechsel aber wie üblich grundlegend überarbeitet. Vorgesehen ist laut “Spiegel” für das laufende Jahr eine Nettokreditaufnahme von 99,7 Milliarden Euro, was genau dem in der ursprünglichen Vorlage enthaltenen Betrag entspricht.
Bis 2026 soll sich die Neuverschuldung laut “Spiegel” dem neuen Finanzplan zufolge zwischen zehn und zwölf Milliarden Euro bewegen. Auch dies entspricht wieder der Größenordnung der Planung der Vorgängerregierung. Für 2023 war diese allerdings von einer Neuverschuldung von 5,4 Milliarden ausgegangen.
Zwischenzeitlich hatte es Spekulationen gegeben, dass die Neuverschuldung insbesondere für 2022 und 2023 wegen Mehrkosten aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sowie der auch weiterhin anfallenden Folgekosten der Corona-Pandemie deutlich höher ausfallen würde als zuvor geplant. Lindner hatte aber bereits deutlich gemacht, dass im kommenden Jahr die Schuldenbremse wieder eingehalten werden solle. Diese erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Außen vor bleibt bei diesen Planungen das von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigte Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Mehrausgaben für die Bundeswehr. Dieses soll außerhalb des Bundeshaushalts angesiedelt werden und vom Bundestag die Ermächtigung erhalten, eigenständig Kredite aufzunehmen. Eine zunächst erwogene Befristung auf fünf Jahre soll es laut “Spiegel” für das Sondervermögen nun nicht mehr geben.
Für die Bundeswehr würden damit künftig zwei Finanztöpfe zur Verfügung stehen, der reguläre Verteidigungsetat sowie das Sondervermögen. Die Tilgung der für das Sondervermögen aufgenommenen Schulden soll laut “Spiegel” erst beginnen, wenn die 100 Milliarden Euro vollständig in Anspruch genommen wurden. Danach solle die Rückzahlung “in angemessener Zeit” erfolgen, zitierte der “Spiegel” aus einem Formulierungsvorschlag des Finanzministeriums für die dafür notwendige Grundgesetzänderung.
Quelle: AFP