Depardieu scheitert mit Antrag auf Einstellung von Vergewaltigungsermittlungen

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Die französische Justiz ermittelt weiter wegen Verdachts auf Vergewaltigung gegen Filmstar Gérard Depardieu. Ein Gericht in Paris wies am Donnerstag den Antrag des 73-jährigen Schauspielers ab, die Ermittlungen einzustellen. Es gebe “starke oder übereinstimmende Indizien”, die das Fortsetzen des Verfahrens rechtfertigten, betonte Staatsanwalt Rémy Heitz. 

Die Schauspielerin Charlotte Arnould, die sich im Dezember per Twitter als Opfer der mutmaßlichen Vergewaltigung zu erkennen gegeben hatte, zeigte sich bewegt. “Meine Mandantin ist sehr erleichtert und zuversichtlich”, sagte ihre Anwältin Carine Durrieu-Diebolt. Der Anwalt von Depardieu äußerte sich nicht zu der Gerichtsentscheidung. Depardieu, der unter anderem für seinen Rollen als Cyrano von Bergerac und Obelix bekannt ist, weist die Vorwürfe zurück. 

Die junge Schauspielerin und Tänzerin wirft Depardieu vor, sie 2018 im Alter von 22 Jahren in seiner Pariser Wohnung zweimal vergewaltigt zu haben. Arnould erstattete noch im selben Monat Anzeige, die Ermittlungen wurden aber im Juni 2019 eingestellt. Im August 2020 reichte die Frau erneut Klage ein und nahm den Status einer Nebenklägerin ein. Daraufhin wurden erneut Ermittlungen aufgenommen und einem Untersuchungsrichter übertragen. 

Depardieu, ein langjähriger Freund der Familie der jungen Frau, kennt Arnould bereits seit ihrer Kindheit. Er wurde im Zuge der Ermittlungen bereits angehört. Nach Informationen aus Justizkreisen gab es bereits eine Gegenüberstellung zwischen den beiden auf einer Polizeiwache.

Im vergangenen Dezember hatte Arnould sich öffentlich dazu bekannt, die Klage gegen Depardieu wegen Vergewaltigung eingereicht zu haben. “Ich wurde im August 2018 von Gérard Depardieu vergewaltigt”, schrieb sie auf Twitter. “Weiter zu schweigen, hieße, mich lebendig beerdigen zu lassen”, fügte sie hinzu. 

Quelle: AFP

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