Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) arbeitet an einem umfassenden Regulierungspaket zur Senkung des Gasverbrauchs. Das geht aus einem Bericht der “Welt am Sonntag” hervor, der sich auf ein als “Zwischenstand” gekennzeichnetes, zehnseitiges und noch unveröffentlichtes Konzept der “Ad hoc Projektgruppe Gasreduktion” bezieht.
Der Plan sieht im Gebäudebereich eine Solardach-Pflicht für gewerbliche und private Neubauten vor. Dafür seien “zinsgünstige Solarförderkredite” vorgesehen. Die Vorgabe des Koalitionsvertrages, wonach ab 2025 nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die auf Basis von 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden, soll zeitnah umgesetzt werden: “Konkret bedeutet dies, dass ab 2025 vor allem Wärmepumpen eingebaut und Gebäude an Wärmenetze angeschlossen werden, wobei Biomasse und Solarthermie sowie PV-Dachanlagen eine unterstützende Rolle spielen”, zitiert die “Welt am Sonntag” aus dem Papier. Eine “breite Informationskampagne” und die frühe Zusage für Fördergelder soll verhindern, dass die Immobilienbesitzer jetzt noch schnell “massiv fossile Heizungen sozusagen auf Vorrat einbauen”, wie es im Vorschlag heißt. Eine “Ausbildungsoffensive für Wärmepumpeninstallateure” soll Engpässe bei den Handwerkerkapazitäten verhindern. Insgesamt soll der Neubaustandard “wegen der Krise” bereits 2023 auf das Effizienzhaus 55 verschärft werden. Um Fernwärme-Netze künftig mit nicht-fossiler Energie speisen zu können, spricht das Konzept von einer “Abwärme-Nutzungspflicht”. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die bislang nur ein Budget von 1,5 Milliarden Euro bis 2025 vorsieht, soll bis 2030 “verlässlich auf 11,4 Milliarden Euro aufgestockt” werden. Die Industrie soll die Möglichkeit für “Superabschreibungen” erhalten, um Investitionen in Effizienztechnik auszulösen. Die Prozesswärme soll nicht aus der Gasverbrennung kommen, sondern aus strombetriebenen Großwärmepumpen und Elektrodenkesseln. Weil diese Technologien deutlich teurer sind, verspricht das Konzept der Arbeitsgruppe der Industrie eine “Betriebskostenförderung”. Über die Höhe der notwendigen Fördersummen macht das Papier keine Angaben.
dts Nachrichtenagentur