In Bayern gelten ab Freitag (4. März) neue Corona-Regeln, die wichtige Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Die entsprechenden Kabinettsbeschlüsse vom heutigen Mittwoch hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Nachmittag in München erläutert.
Holetschek betonte: „Wir können unseren Weg der planvollen, schrittweisen Öffnung ebenso maßvoll wie entschlossen weitergehen. Denn wir sehen eine anhaltend stabile Infektionslage. Die Situation in den Krankenhäusern ist weiterhin beherrschbar. Auch die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten bleibt annähernd konstant, zuletzt ist sie sogar wieder leicht gesunken. Das sind gute Nachrichten für uns alle. Das bayerische Gesundheitsministerium wird daher die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 4. März entsprechend ändern.“
Das bayerische Gesundheitsministerium wird daher die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 4. März entsprechend ändern:
- In der Gastronomie und bei der Beherbergung gilt wieder landesweit die 3G-Regel, auch Schankwirtschaften können für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen – allerdings zunächst ohne laute Musik und Tanzmöglichkeiten.
- Diskotheken und Clubs können unter 2G plus-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene plus Testnachweis oder Booster-Status) wieder öffnen.
- Bei allen Veranstaltungen und Einrichtungen mit Kapazitätsbeschränkung ist wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich. Die bisherige Obergrenze von maximal 25.000 Personen gilt aber weiterhin.
- Aufhebung der Maskenpflicht im Schulsport (innen sowie außen) ab kommenden Montag.
(Quelle: https://www.stmgp.bayern.de)