Mit einem eigenen Gesetz sollen Stromversorger dazu verpflichtet werden, die Senkung der Ökostrom-Umlage an ihre Kunden weiterzugeben. Das geht aus einem Entwurf hervor, über den die “Süddeutsche Zeitung” (Montagausgabe) berichtet.
Es verlangt von Stadtwerken und Stromanbietern, die Preise vor Umsatzsteuer “um den Betrag zu mindern, um den die Umlage zum 1. Juli 2022 gesenkt wird.” Auch einer Verrechnung etwa mit gestiegenen Beschaffungskosten für Strom schiebt das Gesetz einen Riegel vor. “Eine zeitgleiche Preisanpassung aus einem anderen Grund (…) ist nicht zulässig”, heißt es in dem Entwurf. Zur Begründung wird auf den Zweck der Absenkung verwiesen, die Entlastung der Stromkunden. Um dies zu erreichen, sei “eine sofortige Weitergabe des Absenkungsniveaus an die Letztverbraucher unverzichtbar”. Derzeit zahlen Haushalte je Kilowattstunde 3,7 Cent so genannte EEG-Umlage, was sich bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt auf gut 100 Euro im Jahr summiert. Vorige Woche hatte die Koalition beschlossen, die Umlage zum 1. Juli abzuschaffen, ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. Ab dann übernimmt der Bund die Kosten für den Ökostrom-Ausbau. Die Energiewirtschaft hatte zuletzt eindringlich vor “gesetzlichen Eingriffen in bilaterale Vertragsverhältnisse” gewarnt. Unternehmen müssten gestiegene Beschaffungskosten bei der Neukalkulation der Strompreise berücksichtigen können.
dts Nachrichtenagentur