Das Bundesfinanzministerium geht gegen die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück veranlasste Razzia vom 9. September vergangenen Jahres vor. Das teilte das Ministerium der “Welt” mit.
“Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt bei der FIU vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück kooperiert und hätte die erbetenen Unterlagen auch ohne Durchsuchungsbeschluss zur Verfügung gestellt”, hieß es. Nach Auswertung einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück werde man aber nunmehr Schritte für eine formale Beschwerde in die Wege leiten. Hintergrund: Nach der Razzia im Finanz- und im Bundesjustizministerium kurz vor der Bundestagswahl hatte nur das Justizministerium reagiert und Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts eingelegt. Daraufhin hatte das Landgericht Osnabrück den Beschluss des Amtsgerichts kassiert und als unverhältnismäßig erklärt. Im Landtag Niedersachsens verlangen Grünen und SPD Aufklärung darüber, ob die Durchsuchung auf dem Höhepunkt des Bundestagswahlkampfs politisch motiviert war, um der Union zu helfen.
dts Nachrichtenagentur